Energiesektor
Wir beraten und vertreten diverse Unternehmen des Energiesektors, vor allem regionale Energieversorgungsunternehmen (Strom, Erdgas, Wasser und Fernwärme) und Unternehmen der zugehörigen Energiedienstleistungen sowie Investoren.
Wir haben Erfahrung mit kaufmännischen und technischen Betriebsführungsverträgen, Joint-Venture-Vereinbarungen und Konsortialverträgen (gemeinsame Netzgesellschaften).
Wir werden u.a. engagiert bei Planung, Realisierung und Durchführung von Erneuerbare Energie Projekten in den Bereichen Biomasse, Wasser- und Windkraft, Solarenergie sowie Geothermie. Unser Beratungsspektrum umfasst beispielsweise auch die immobilienrechtliche Beratung, Generalunternehmerverträge, Pachtverträge, Brennstofflieferverträge, Wärmelieferverträge und Contracting.
Die Gesellschaftsrechtliche Beratung betrifft regelmäßig Akquisitionen und (Um-) Strukturierungen von Projektgesellschaften, Erwerb und Veräußerung von Unternehmen bzw. Geschäftsanteilen (M&A), inkl. der notwendigen rechtlichen und steuerlichen Prüfung der Zielgesellschaften (Due-Diligence-Prüfung), Umwandlungen und IPOs.
In regulatorischen Fragen beraten wir zum Erneuerbare Energien Gesetz (inkl. Anlagen), Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung, Biomasseverordnung, Erneuerbare Energien Wärmegesetz, Altholzverordnung.
Bei allem beraten und vertreten wir Unternehmen, deren Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte. Wir vertreten Sie vor Zivil- und Verwaltungsgerichten, Schiedsgerichten sowie bei außergerichtlichen Verhandlungen.