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Immobilienwirtschaft

Die Entwicklung, Herstellung, Bewirtschaftung und Vermarktung von Immobilien ist ein bedeutender Wirtschaftszweig weltweit. Durch spezielle Eigenschaften unterscheidet sich der Immobilienmarkt deutlich von anderen Märkten. Usancen und Gepflogenheiten sind uns als langjährig erfahrenen Rechtsberatern verschiedenster Akteure der Immobilienwirtschaft bestens bekannt.

Wir sind regelmäßig für deutsche und internationale, institutionelle und private Investoren, Projektentwickler und Unternehmen aus dem In- und Ausland sowie öffentlich-rechtliche Körperschaften tätig. Dabei beraten und vertreten wir nicht nur Immobilieneigentümer, sondern auch die Marktgegenseite bei der Nutzung von Immobilien deutschlandweit.

Angefangen beim Kauf und Verkauf von Immobilien und Projektgesellschaften einschließlich Portfoliotransaktionen (sowohl als Asset Deal als auch als Share Deal) über Sale and Lease Back-Transaktionen, bis hin zu klassischen Formen der Finanzierung und schließlich bei Vermietung, Verpachtung und Bewirtschaftung von Immobilien stehen wir Mandanten seit Jahren als erfahrene Berater zu Seite.

Unsere Expertise wird durch langjährige Erfahrung mit einschlägigen Fragen des Aufsichtsrechts für deutsche Immobilien-Sondervermögen (offene Immobilienfonds) abgerundet – auch wenn diese im europäischen und außereuropäischen Ausland investieren.

Schließlich vertrauen unsere Mandanten uns bei der Gestaltung und Verhandlung aller Verträge zur Bauerrichtung, seien es Bau-, Architekten-, Generalplaner- oder Generalunternehmerverträge, und solchen der Bewirtschaftung, bspw. Wärmelieferverträgen, Contracting-Modellen, oder dem Property und Facility Management.

Falls erforderlich, beraten und vertreten wir unsere Mandanten auch in gerichtlichen und außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren.