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Jörg Rehder

Rechtsanwalt seit 2007
Solicitor in England und Wales seit 2004
US Attorney at Law in Maryland seit 1990
und Minnesota seit 1995
Partner

Sprachen: Englisch, Deutsch

  • Grenzüberschreitende M&A Transaktionen
  • Außenwirtschaftsgesetz
  • Gesellschaftsrecht
  • Grenzüberschreitendes Handelsrecht
  • Lizenzvereinbarungen

M&A und Gesellschaftsrecht

Herr Rehder vertritt sowohl Käufer als auch Verkäufer bei grenzüberschreitenden Unternehmenskäufen und -verkäufen. Diese Transaktionen haben in der Regel Volumina von EUR 5,0 Mio. bis EUR 150 Mio. Herr Rehder verhandelt Verträge und bereitet diese sowohl in englischer als auch in deutscher Sprache vor.  Herr Rehder deckt alle Facetten einer M&A-Transaktion von der Geheimhaltungsvereinbarung bis zur Post-Closing-Integration ab.

Wirtschafts- und Handelsrecht

Herr Rehder berät Mandanten bezüglich alltäglicher handels- und wirtschaftsrechtlicher Fragen, wie z.B. im Handelsvertreter- bzw. Vertragshändlerrecht, bei AGB‘s, Käufen bzw. Verkäufen von einzelnen Wirtschaftsgütern als auch bei anderen Unternehmensangelegenheiten (z.B. Produktion, Lizenzierung, und Übertragung von Technologien).

Arbeitsrecht

Weiteres Fachgebiet von Herr Rehder ist das Arbeitsrecht. Diese Praxis beinhaltet die Beratung bei Betriebsratsfragen, die Erstellung von Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen und Abfindungsvereinbarungen, sowie die Beratung bei Einreise- und Einwanderungsfragen.

Branchenfokus

Pharma, Bau, Papier, Biotechnologie, Computer, Media & Entertainment, Dienstleistung, Lebensmittel, Hersteller- und Automationstechnik

In der letzten Zeit hat Herr Rehder Mandanten bei den folgenden M&A-Transaktionen und gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten vertreten:

  • Local Counsel eines US Private Equity Fonds beim Verkauf eines US Portfolio-Unternehmens mit zwei deutschen Tochtergesellschaften
  • Vertretung eines in Pennsylvania ansässigen US Private Equity Fonds bei dem Erwerb eines mittelständischen deutschen Produktionsunternehmens
  • Vertretung des Inhabers eines deutschen Produktionsunternehmens (mit US-Tochtergesellschaft) als auch eines Schweizer Unternehmens bei dem Verkauf seiner Unternehmen an einen deutschen Private Equity Fonds
  • Vertretung einer in Kalifornien ansässigen Kapitalgesellschaft bei dem Erwerb einer Schweizer AG mit Tochtergesellschaften in Deutschland, den Niederlanden, Portugal, Polen und Österreich (Koordinierung und Zusammenarbeit mit lokalen Anwälten in den einzelnen Ländern)
  • Vertretung einer deutschen Tochtergesellschaft einer US-Gesellschaft bei dem Verkauf von einzelnen Wirtschaftsgütern an einen Käufer in Finnland
  • Simpson Manufacturing Company, Inc., einem US-ansässigen börsennotierten Unternehmen aus der Bauindustrie, bei drei verschiedenen Käufen deutscher GmbHs (eines der Unternehmen mit wesentlicher Produktionsstätte in Irland)

Veröffentlichungen

  • Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Vertragsabwicklungen unter Betrachtung des deutschen und US-amerikanischen Leistungsstörungsrechts: COVuR, 9/2020 vom 1. September 2020, S. 459-465 (Co-Autor Dominik Schmidt (Schiedermair))
  • Hamburg Court Decision Puts Onus on Buyers to Conduct Proper Due Diligence Investigations in M&A Transactions in: ABA Section of International Law; International M&A and Joint Ventures Committee Newsletter; 16. Oktober 2015, S. 12-14 (Co-Autor Dr. Andreas Ripken (Schiedermair))
  • Managing Corruption Risk in Mergers and Acquisitions: Why Pay Good Money for Someone Else‘s Problem? in ZDAR-Zeitschrift für Deutsches und Amerikanisches Recht, 3. Quartal 2014, S. 105-108 (Co-Autor Derek Devgun (Medtronic, Inc.))

Vorträge

  • (Watch out! Whistleblowers are Everywhere), American Bar Association 2017 Herbst-Meeting in Miami, Florida; 26. Oktober 2017
  • You Want to Rely on my What? Reliance Letters and Release Letters in M&A Transactions, American Bar Association 2017 Frühjahrs-Meeting in Washington, D.C., 27. April 2017
  • Europäischen M&A- und Handelswelt. Eine gute Entwicklung), AIJA International Association of Young Lawyers, 53rd Congress, London, 2. September 2015
  • “OK, We Have to Observe the FCPA … But That’s It, Isn’t It”, American Bar Association 2014 Herbst Meeting in Buenos Aires, Argentinien, 21. bis 25. Oktober 2014
  • “FCPA and Anti-Corruption for the Life Sciences Industry: Managing Corruption Risk in a Transactional Setting“ American Conference Institute; New York,14. und 15. Mai 2013
  • Co-Chair des Europe Committee der American Bar Association – Section of International Law
  • American Bar Association
  • Deutsch-Amerikanische Juristen-Vereinigung (DAJV)
  • DACH (Europäische Anwaltsvereinigung) (European Lawyers‘ Association)

Herr Rehder ist seit dem Jahr 2007 als Rechtsanwalt in Deutschland zugelassen und seit 2013 Partner bei SCHIEDERMAIR in Frankfurt.

Herr Rehder ist im Bundesstaat Maryland (seit 1990) und im Bundesstaat Minnesota (seit 1995) als Attorney at Law zugelassen. Er ist damit einer von lediglich einer Handvoll in den USA ausgebildeten und zugelassenen Rechtsanwälten, die zugleich in Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen sind.

Vor seinem Wechsel zu SCHIEDERMAIR war Herr Rehder im Frankfurter Büro von JONES DAY (von 2001 bis 2013) tätig und konzentrierte sich auf M&A, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht und Datenschutz. Zuvor war er in Minneapolis, Minnesota und Frankfurt für FAEGRE & BENSON LLP (1995-2001) tätig, Dort war er auf die Bereiche M&A, Wirtschaftsrecht, und US-amerikanisches Wertpapierrecht spezialisiert. Herr Rehder begann seine Karriere bei GLEISS LUTZ (von 1992 bis 1995) in Stuttgart und Berlin, wo er in den Bereichen Unternehmensrecht und ausländische Investitionen in Deutschland tätig war.

Herr Rehder erwarb seinen Juris Doctor (JD) (1988) sowie den Master of Arts (MA – International Economics) an der Universität Denver (1989). Er erwarb seinen Bachelor-Abschluss (BA – Economics) an der Northwestern University in Evanston, Illinois im Jahr 1984. Von 1991 bis 1992 absolvierte er ein Studien-Programm im Internationalen Recht an der McGeorge School of Law in Salzburg.