Wir befassen uns regelmäßig mit den Bedürfnissen von nationalen und internationalen Mandanten, die Lebensmittel in der Europäischen Union (EU) vertreiben.
Wir bieten unseren Mandanten in jeder Phase der Herstellung und des Vertriebs von Lebensmitteln rechtliche Unterstützung. Angefangen bei regulatorischen und sonstigen rechtlichen Fragen der Produktzusammensetzung, der Verpackung, Kennzeichnung und Bewerbung, über den laufenden Vertrieb bis hin zu Auseinandersetzungen mit Wettbewerbern, Verbraucherorganisationen und Regulierungsbehörden. Unser Erfahrungshorizont spannt sich von klassischen Lebensmitteln über gesundheitsbezogene und funktionelle Lebensmittel bis hin zu „Wellness“-Produkten. Bei allem ist eine Abgrenzung zwischen Lebensmitteln, Arzneimitteln, Medizinprodukten und Kosmetika für die Einordung der Marktbedingungen im Lebensmittelrecht unerlässlich.
Repräsentative Mandate
Wir vertreten namhafte große und mittelständische Hersteller von Lebensmitteln sowie den Groß- und Einzelhandel. Dazu gehören beispielsweise:
- Anlagenbauunternehmen (Lebensmittelindustrie) in internationalem Schiedsverfahren vor der Schwedischen Handelskammer (SCC) in Stockholm, Schweden gegen achtstelliges Schadensersatzverlangen
- Internationaler Süßwarenhersteller bei der Verfolgung von Plagiaten und Durchsetzung seiner Markenrechte
- Wettbewerbsrechtliche Beratung eines globalen Herstellers von Erfrischungsgetränken
- Beratung eines US-Unternehmens aus der Softdrink-Industrie beim Eintritt in den deutschen und EU-Markt bei Werbeaussagen, Verpackungsgestaltung und Health-Claims