Recht der digitalen Wirtschaft
Digitale Transformation, das ist die Weiterentwicklung bestehender und das Entstehen neuer digitaler Technologien, Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle. Wir beraten Start-Ups, etablierte Softwareentwickler, traditionelle Unternehmen, Einrichtungen der öffentlichen Hand sowie Investoren in rechtlichen Fragen der digitalen Wirtschaft.
Ob Unternehmen der klassischen Realwirtschaft oder Unternehmen der sogenannten Digitalwirtschaft, ob digitale Unternehmensauftritte und Werbemaßnahmen oder neue digitale Geschäftsmodelle – die zunehmende und branchenübergreifende Technologisierung der Wirtschaftswelt erzeugt fortwährend neue rechtliche Fragen, die wir verständlich und praxisnah beantworten.
Wir beraten Unternehmen bei ihren Vorhaben in der digitalen Welt, etwa beim rechtskonformen Gestalten eines Online-Shops, einer Internetpräsenz oder einem Social Media-Auftritt. Wir unterstützen rechtlich beim Entwickeln mobiler Applikationen (Apps) oder von Marketingaktionen in den sozialen Medien. Ebenso unterstützen wir im Rahmen komplexer IT-Projekte wie dem Outsourcing, der IT-Einführung oder dem Aufbau von neuen Vertriebsstrukturen.
Unsere Beratung ist interdisziplinär, erfolgt bei Bedarf im Team und bezieht ihre Erfahrung aus den klassischen Rechtsbereichen wie dem Schutz von geistigem Eigentum einschließlich von Domain-Namen und Domain-Disputes, der Gestaltung von Verträgen und allgemeinen Geschäftsbedingungen, dem Datenschutzrecht und vielem mehr. Dabei richten wir unser Augenmerk auch stets auf aktuelle und zukünftige Entwicklungen und Trends wie beispielsweise den europäischen Bemühungen in Sachen E-Privacy, zunehmenden Anforderungen an die Barrierefreiheit von digitalen Angeboten, Vertragsabschlüssen in selbststeuernden Systemen, BlockChain-Technologie, künstlicher Intelligenz oder Upload-Filtern.
Selbstverständlich unterstützen wir auch, wenn es in diesen Bereichen zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt, notfalls vor staatlichen Gerichten oder in Schiedsverfahren.