Arbeitsrecht
Ob individuelles oder kollektives Arbeitsrecht: Unser Arbeitsrechtsteam berät nationale und internationale Unternehmen sowie Führungskräfte in komplexen Projekten und schwierigen Verhandlungen und vertritt sie vor Gericht.
Arbeitsrechtliche Themen spielen in der Unternehmenspraxis eine zentrale Rolle, angefangen von der Stellenanzeige bis hin zum Ausscheiden einzelner Mitarbeiter oder komplexen Umstrukturierungen. Im Alltag haben Arbeitgeber eine Fülle rechtlicher Regularien zu beachten und stoßen ohne fachlichen Rat schnell an Grenzen.
Das Arbeitsrecht hat bei uns einen hohen Stellenwert. Wir unterstützen Unternehmen, aber auch Vorstände, Aufsichtsräte und Geschäftsführer in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Hierzu gehören insbesondere Umstrukturierungen, die Vertretung bei Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen sowie die Beratung in allen Fragen des Betriebsverfassungsgesetzes. Im Bereich des Individualarbeitsrechts verhandeln und erstellen wir Arbeits- und Dienstverträge. Einen besonderen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet die Beratung von Arbeitgebern vor und nach Ausspruch von Kündigungen (sowohl bei Einzelkündigungen als auch bei Massenentlassungen) und das Führen von Kündigungsprozessen vor allen deutschen Arbeitsgerichten. Die Beratung in Fragen der Arbeitnehmerüberlassung und internationaler Entsendungen sowie der betrieblichen Altersversorgung rundet unsere arbeitsrechtliche Praxis ab.
Wir bieten unseren Mandanten individuelle Lösungen mit einem hohen Qualitätsanspruch. Dabei profitieren unsere Mandanten von der langjährigen Erfahrung unserer topqualifizierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.