Skip to main content

Tobias Habermann

Rechtsanwalt seit 2019
Associate

Sprachen: Deutsch, Englisch

  • M&A
  • Private Equity
  • Venture Capital
  • Bankenaufsichtsrecht / Kapitalmarktrecht
  • Gesellschaftsrecht

Tobias Habermann übernimmt im Zuge von M&A-Transaktionen, bestehend aus Share- oder Asset-Deals, die Vertragsgestaltung (bspw. SPA, LoI, NDA, Gesellschafter- und Beteiligungsvereinbarungen) auf Käufer- als auch Verkäuferseite, strukturiert die Durchführung der Due Diligence mit abschließendem Due Diligence „Red-Flag“/“Full Scope“-Bericht und begleitet die Transaktionen über den notariellen Abschluss bis zum Closing.

Herr Habermann berät hauptsächlich Finanzinvestoren, Strategen und Verkäufer im Mid Cap Bereich.

Im Rahmen von Venture Capital- und Private Equity-Transaktionen berät er sowohl auf Gründer-, Gesellschafter- als auch auf Investorenseite, immer mit dem erforderlichen Augenmaß für die spezielle Situation der Unternehmen. Herr Habermann stellt dabei die Wahrung der Interessen seiner Mandantschaft sicher und ermöglicht somit eine ausgewogene und zielführende Zusammenarbeit zwischen den Parteien.

In bankenaufsichtsrechtlichen Fragestellungen steht Herr Habermann Mandanten zur Seite und entwickelt gemeinsam mit ihnen und in Diskussion u.a. mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Geschäftsmodelle im Rahmen bankenrechtlicher Vorschriften. Hierbei entwickelt Herr Habermann passgenaue Finanzierungsmodelle.

  • Beratung der Verkäufer eines Softwareunternehmens (Private Equity, Rückbeteiligung)
  • Dauerhafte Beratung eines (Small Cap) Finanzinvestors im Rahmen verschiedener Buy & Build Systeme (Private Equity, Rückbeteiligung)
  • Dauerhafte Beratung eines Bankhauses beim Erwerb verschiedener Beteiligungen (Joint-Venture & Venture Capital)
  • Beratung Verkauf eines Wertpapierdienstleistungsinstituts
  • Beratung von Gründern bei der Beteiligung von Finanzinvestoren
  • Beratung eines Finanzinvestors beim Erwerb von Dentallaboren (Private Equity)
  • Due Diligence, Erwerb eines Pflegedienstleisters (Private Equity)
  • Due Diligence, Erwerb Softwaredienstleister
  • Erwerb Minderheitsbeteiligung für strategischen Investor
  • Due Diligence, Erwerb Automotive Unternehmen/Elektromobilität
  • Wiederholte Beratung eines öffentlichen Beteiligungsfonds für Wachstum und Innovation
  • Beratung eines Gründerteams im Bereich Finanzmarkt und -dienstleistungen
  • Langjährige Beratung eines Unternehmens wegen eines Verstoßes gegen Vorschriften des Kreditwesengesetzes gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mitsamt der Entwicklung eines aufsichtskonformen Geschäftsmodells sowie Finanzierungsoptionen
  • Beratung eines Marktführers im Bereich von Mobilitätssystemen bei der Strukturierung und Platzierung einer Unternehmensanleihe in Form eines Private Placements
  • Prospektrecht Kommentar (ProspVO, WpPG, DelVO 2019/979, DelVO 2019/980, VermAnlG und VermVerkProspV); 4. Auflage, 2022, Hrsg: Assmann, Schlitt und von Koo-Colomb; Kommentierung Art. 15 ProspVO gemeinsam mit Herrn Dr. Matthias Möller
  • Unternehmensfinanzierung am Kapitalmarkt – jenseits der COVID19 strapazierten Kreditinstitute, NZG 2020, 816 gemeinsam mit Herrn Dr. Matthias Möller
  • Die Befreiung von § 181 BGB im Kontext von Finanzierungsrunden, NZG 2020, 965 gemeinsam mit Herrn Dr. Leif Gösta Gerling (LL.M. (USA))

Tobias Habermann ist seit 2019 als Rechtsanwalt zugelassen und bei SCHIEDERMAIR tätig.

Zuvor absolvierte er sein Rechtsreferendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main. In dieser Zeit arbeitete er begleitend in einer deutschen Mittelständischen Kanzlei als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bereich des Bau- und Architektenrechts. Sein Studium der Rechtswissenschaften absolvierte Tobias Habermann an der Justus-Liebig-Universität in Gießen.